Latein im Recht : Der Richter rechnet nicht



In der Rechtssprache gibt es verschiedene lateinische Formulierungen, lateinische Redewendungen, lateinische Sprichwörter oder sonstige Latein Wörter, die Rechtsgrundsätze beschreiben. Ein Beispiel für eine solche Redewendung ist der lateinische Satz “ultra posse nemo obligatur”, was ein Latein Übersetzer mit “niemand wird über sein Können hinaus verpflichtet” übersetzen würde.

Lateinisch ist auch “lex dubia non obligat”, was die Zuständigkeit eines zweifelhaften Gesetzes in Frage stellt und besagt, dass ein solches zweifelhaftes Gesetz nicht bindet. Auch für grundlegende Dinge zu Richter und Gericht gibt es lateinische Sprichwörter. Ein Beispiel hierfür ist das Sprichwort “jura novit curia”, was übersetzt heißt “das Gericht kennt das Gesetz”. Ein weiteres Beispiel ist “judex non calculat”, was ein Latein Online Translator mit “der Richter rechnet nicht” übersetzen würde. Eine etwas bessere Formulierung hierfür lautet “Präjudizien erwachsen nicht in Rechtskraft”.

Sollte ein Verteidiger in seinem Plädoyer die lateinische Formulierung “in dubio pro reo iudicandum est” verwenden, dann ist dieser der Ansicht, dass die Schuld seines Mandanten nicht ausreichend bewiesen wurde, was eine Verurteilung rechtfertigen würde. Er fordert damit das Recht seines Angeklagten ein, dass im Zweifel zugunsten für den Angeklagten entschieden werden muss, der Verteidiger plädiert also auf Freispruch, wenn er diese Latein Wörter verwendet. Des Weiteren darf ein Täter auch nicht zweimal für dieselbe Tat verurteilt werden. Auch hierfür gibt es eine Formulierung aus dem Grundwortschatz Latein, die wie folgt lautet: “ne bis in idem crimen judicetur”.

Außerdem gibt es auch lateinische Formulierungen, die für den Richter gelten. Beispielsweise darf der Richter nicht über das Verlangte hinausgehen. Sollte dies trotzdem der Fall sein, gibt es hierfür die Redewendung “ne ultra petita”.