Viele Begriffe im Zivilrecht, im Strafrecht und sonstige Rechtsgrundsätze werden mit Lateinübersetzungen bezeichnet. So wird beispielsweise der Vorsatz, also die konkrete Absicht für eine Handlung, für eine strafrechtliche Handlung, als mit dem Latein Wort Dolus bezeichnet.
Für dieses Latein Wort “Dolus” gibt es sehr viele verschiedene weitere Bezeichnungen. Wird Dolus der Zusatz antecedes angehängt, dann bedeutet dies bei einer Latein Übersetzung so viel wie der Vorsatz, der einer Tat voranging. “Dolus directus” bedeutet direkter Vorsatz, hier ist also Latein Deutsch sehr ähnlich. Genauso ähnlich ist die Bezeichnung “Dolus generalis”. Aus “generalis” kann man schon erahnen, dass dahinter sich das Wort generell, allgemein verbirgt. Das Wort “ex contractu” ist ein weiteres Beispiel für die Verwendung von lateinischen Wörtern bei Rechtsgrundsätzen.
Dieses besagt, dass bei einer Vertragsverletzung das Recht auf einen Schadensersatzanspruch besteht. Für die Beschreibung einer Perspektive von einer Sachverhaltanalyse wird oft das Wort ex post verwendet. In einem Wörterbuch lateinisch wird man hierfür das deutsche Wort im nachhinein finden. Will man den Eintritt einer Rechtswirkung beschreiben, so bietet sich die lateinische Bezeichnung ex tunc an, was so viel bedeutet wie “von damals an”.
Bei solchen Bezeichnungen ist auch die Bezeichnung “ex officio” anzuführen, welche die Bedeutung “von Amts wegen” hat. Will man etwas einen besonderen Nachdruck verleihen, bietet sich das Wort ausdrücklich an. Beim deutsch latein übersetzen heißt dieses Wort übersetzt “expressis verbis”. Für Gerichtsstand gibt es in der Rechtssprache der Latein Wörter das Wort Forum. Dies wurde abgeleitet von einer öffentlichen Platzanlage in der Antike, auf der auch unter anderem gerichtliche Verhandlungen stattfanden.