Die Rechtsprechung hat ihre eigene Sprache, die Rechtssprache. Viele rechtliche Grundsätze in dieser Sprache sind mit Latein Wörter formuliert. Eine sehr bekannte Formulierung ist zum Beispiel der Satz “Im Zweifel für den Angeklagten”. Dies ist ein wesentlicher Grundsatz in der Strafrechtspflege und ist auch in den meisten Ländern der Welt anerkannt. In der Rechtssprache wird diese Formulierung “in duio pro reo” genant, also eine Übersetzung deutsch latein.
Wenn eine Entscheidung nicht nur für die beiden bei der Verhandlung anwesenden Parteien eine Rolle spielt, sondern eine allgemeine Gültigkeit besitzen, so wird dies von Juristen mit der Formulierung “inter omnes” ausgedrückt. Im Gegensatz dazu steht die Formulierung “inter partes”. Hiermit wird in der Rechtssprache die Wirkung einer gerichtlichen Entscheidung bezeichnet, die keine allgemeine Gültigkeit für alle besitzt, sondern nur den Rechtsstreit zwischen den daran beteiligten Parteien löst.
Das lateinische Wort “inter partes” ist jedoch nicht nur auf solche Gerichtsverhandlungen anwendbar, bei denen der Streit zwischen Parteien gelöst wird ohne eine allgemeine Gültigkeit für andere zu haben, sondern auch bei Verträgen hat es diese grundsätzliche Wirkung. Sollten nicht ein Vertrag zugunsten Dritter abgeschlossen worden sein, so haben Verträge normalerweise die Wirkung “inter partes”. Übersetzt heißt “inter partes” so viel wie zwischen den Parteien.
Eine sehr bedeutende Bezeichnung in der Rechtssprache mit lateinische Wörter ist “Ipso iure”. Dies bedeutet “von Rechts wegen” oder “Kraft des Gesetzes”. Damit wird eine rechtliche Wirkung bezeichnet, die eintritt, wenn sich ein rechtlicher Erfolg der Beteiligten ergibt ohne weiteres Zutun. Ein Beispiel für ein “Ipso iure” ist eine Erbschaft.