Viele lateinische Wörter werden verwendet, um Rechtsgrundsätze zu formulieren. Diese Formulierungen sind entweder aus der Zeit des antiken römischen Rechts überliefert oder es sind lateinische Wendungen aus der jüngeren Zeit. Ein Begriff im Bereich des Rechts ist die lateinische Formulierung “Iudex a quo”.
Ein Latein Online Translator würde dies in etwa mit “Richter, von dem es kommt” übersetzen. Dieses Lateinisch Übersetzen wäre auch durchaus richtig, allerdings kommt damit wohl nicht ganz der Sinn der Aussage “Iudex a quo” im Bezug auf die Rechtssprache zum Ausdruck. In der Rechtssprache wird dieser Begriff im Bezug auf ein Zivil-, Straf, oder Verwaltungsrechtverfahren genannt. “Iudex a quo” bezeichnet einen Richter von einer Ausgangsinstanz, dessen Urteil durch ein Rechtsmittel angefochten wird. Somit lautet die bessere Übersetzung von “Iudex a quo” “Richter, dessen Entscheidung angefochten wird”. Beim “Iudex a quo” kann das Gericht bei Verwaltungsgerichtsverfahren, dessen Entscheidung angefochten wird, entscheiden, ob es dieser Anfechtung stattgibt.
Das Gegenteil von “Iudex a quo” ist die lateinische Bezeichnung “Iudex ad quem”. Dies bedeutet so viel wie Richter, zu dem der Rechtsfall weiter verwiesen wird und der dann über ein Rechtsmittel zu entscheiden hat. Wörtlich übersetzt bedeutet “Iuedx ad quem” “Richter, zu dem es geht”.
Ein Rechtsmittel ist eine formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, zum Beispiel ein Urteil. Bei “Iuedex ad quem” kann das angefochtene Gericht, im Gegenteil zu “Iudex a quo”, nicht selbst über die Anfechtung des Urteils entscheiden, sondern das nächsthöhere Gericht fällt diese Entscheidung. Beispielsweise fällt diese Entscheidung dann das Landgericht und nicht das Amtsgericht.