Latein im Recht: Latein Vokabeln



In der Sprache des Rechts, der Rechtssprache, hat man sehr viele lateinische Wörter eingebaut. Diese Latein Wörter stammen entweder aus der antiken Zeit des Römischen Reichs, können aber auch Latein Wörter aus jüngerer Zeit sein. Gerade das deutsche Zivilrecht basiert in vielen Bereichen auf dem antiken römischen Recht. Aus diesem Grund ist es durchaus nachvollziehbar, dass in der Rechtssprache sehr viele Wörter des Latein enthalten sind.

Immer wieder wird die Frage gestellt, ob es überhaupt sinnvoll ist, Latein Vokabeln in der Rechtssprache zu verwenden, denn schließlich besteht so, zum Beispiel bei einem Plädoyer, immerhin die Gefahr, dass man von manchen anwesenden Personen gar nicht verstanden wird. Viele Deutsche können in der heutigen Zeit kein Latein mehr oder beherrschen dies nur sehr schlecht. Für die Verwendung von Latein Vokabeln in Urteilen, Schriftsätzen oder Plädoyers spricht dagegen, dass man somit zum Beispiel einen sehr gelehrten Eindruck machen kann, vor allem auf den Leser oder auf den Zuhörer.

Doch auch dieses Beispiel ist nicht sehr überzeugend, denn Formulierungen, die einen gelehrten Eindruck erzeugen, kann man auch mit der deutschen Sprache ermöglichen. Deshalb sollte das Lernen von lateinischen Sprichwörtern und Redewendungen, welche in der Rechtssprache enthalten sind, nicht die oberste Priorität haben bei einem Studium. Allerdings schadet es natürlich nicht, wenn man zumindest mit den gängigsten Latein Vokabeln der Rechtssprache vertraut ist.

Denn somit ist es möglich, auch Kollegen zu verstehen, die diese lateinische Sprache beherrschen und dies auch nicht verbergen. Jedoch haben lateinische Formulierungen auch ihre Vorteile, denn sie fassen komplizierte Phänomene sehr kompakt zusammen und man versteht sofort, was ein anderer mitteilen will, ohne dass dieser zu großen Erklärungen ausholen muss.

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