Latein im Recht – Lateinische Formulierungen
Die Gerichtssprache in Deutschland ist natürlich Deutsch, trotzdem ist es bei Gerichtsverhandlungen nicht unüblich, dass man immer wieder lateinische Formulierungen hört. Der Grund hierfür ist ganz einfach. In die Rechtssprache wurden verschiedene Begriffe aus der lateinischen Sprache aufgenommen. Diese Begriffe kommen aus verschiedenen Epochen, wie beispielsweise aus der Zeit des Römischen Reichs aber auch aus der Neuzeit des Lateins.
Die lateinischen Formulierungen beschreiben Phänomene oder Szenarien, welche möglicherweise umständlich zu erklären sind, sehr kurz und knapp. Wird also ein solcher lateinischer Begriff genannt, versteht der Angesprochene sofort, auf was der Sprechende hinaus will. Voraussetzung für dieses Verstehen ist natürlich, dass das Gegenüber selbst die lateinische Sprache beherrscht oder zumindest die in der Rechtssprache üblichen lateinischen Sprichwörter und lateinischen Rechtsregeln gelernt hat. Möchte zum Beispiel jemand die Fakten zu einem Tatbestand hören, so kann er diesen Wunsch mit den Latein Wörter “da mihi factum” kundtun.
Die gegenseitigen Vorteile von Verträgen für beide Seiten werden mit den lateinischen Wörtern “do ut des” beschrieben. Ein Latein Online Übersetzungsprogramm würde diese Formulierung wortwörtlich mit “ich gebe, damit du gibst” übersetzen. Ebenfalls eine sehr wichtige Formulierung im Recht ist das Recht des Angeklagten, dass das Urteil zu seinem Gunsten ausgelegt wird, wenn seine Tatbeteiligung oder seine Schuld nicht eindeutig nachweisbar ist – “im Recht für den Angeklagten”.
Die lateinische Bezeichnung hierfür lautet “in dubio pro reo iudicandum est”. Für viele Gesetze gibt es weitere Gesetze, die diese Gesetze in einem speziellen Fall aufheben. Auch dafür gibt es in der Rechtssprache eine Bezeichnung aus dem Latein: “lex specialis deroget legi generali”.