Latein im Recht: Sprichwörter und Redewendungen



Es ist durchaus nicht unüblich, dass man als Zuhörer während einer Gerichtsverhandlung, zum Beispiel während eines Plädoyers, immer wieder lateinische Formulierungen oder lateinische Sprichwörter hört. Hat man kein Latein gelernt, so fällt es natürlich schwer, nachzuvollziehen, was bei diesem Plädoyer gesagt wird.

Aber sind Verteidiger, Staatsanwalt und Richter in der Lage, diese Sprichwörter oder Redewendungen zu verstehen, so wird damit vieles vereinfacht. Denn diese besagten Latein-Wörter beschreiben manchmal sehr komplexe und schwierig zu erklärende Szenarien, Fälle, Gesetze, Zuständigkeiten oder sonstige Phänomene. Diese Formulierungen stammten teilweise aus dem Grund und Aufbauwortschatz Latein aus der früheren Zeit des Römischen Reichs, aber es sind auch Formulierungen von noch nicht so altem Latein enthalten. Latein hat sich seit dem siebten oder sechsten Jahrhundert vor Christus ständig weiter entwickelt, in der gesprochenen und geschriebenen Sprache und auch bei der Aussprache.

Deshalb ist es durchaus normal, dass es Formulierungen aus verschiedenen Zeiten gibt. Da man in der Rechtssprache immer wieder auf lateinische Formulierungen trifft, ist es durchaus empfehlenswert, beim Studium zumindest die gängigsten dieser Formulierungen zu lernen. Dies vereinfacht das eigene Schildern von Problemen und des Weiteren ist man in der Lage zu verstehen, was das Gegenüber mitteilen möchte mit solchen Formulierungen aus dem Grundwortschatz Latein.

Diese Formulierungen können grundlegende Aussagen sein wie “keine Strafe ohne Schuld” (nulla poena sine culpa), “keine Strafe ohne Gesetz” (nulla poena sine lege) oder “kein Verbrechen ohne Gesetz” (nullum crimen sine lege) aber auch Bezeichnungen die beispielsweise die Schuldunfähigkeit eines Angeklagten definieren, der beispielsweise tiefgehend seelisch gestört war bei der Tat oder dies immer noch ist.