Latein im Recht



Lateinische Wörter findet man immer wieder in Rechtsgrundsätzen, denn solche Grundsätze werden im Recht immer wieder gerne durch lateinische Begriffe ausgedrückt. Das deutsche Zivilrecht basiert in vielen Bereichen auf dem antiken römischen Recht, deshalb sind die Latein Wörter oftmals aus der griechischen und römischen Antike überliefert.

Doch viele Begriffe des Grundwortschatz Latein in Rechtsgrundsätzen sind auch Neuprägungen aus jüngerer Zeit. Im Folgenden werden nun einige dieser Latein Wörter genannt mit der dazugehörigen Lateinübersetzung. Die Formulierung “Ignorantia legis non excusat” bedeutet bei einer Latein Uebersetzung so viel wie “Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor der Strafe. Damit wird ein Irrtum über das Bestehen oder aber ein Irrtum über den Inhalt einer Rechtsnorm bezeichnet.

Bei Strafverfahren wird damit die Unkenntnis über die Rechtswidrigkeit oder die Strafbarkeit eines Verhaltens bezeichnet. Dieser Rechtsirrtum schließt aber nach deutschem Recht die Schuld eines Täters nicht aus. Nur wenn der Irrtum nicht vermeidbar war, hat der Täter schuldlos gehandelt. Somit gilt im deutschen Recht der Satz “Ignorantia legis non excusat” nur modifiziert. Mit der Latein Vokabel Casus belli, was übersetzt so viel heißt wie Kriegsfall, wird das Eintreten von bestimmten Bedingungen bezeichnet, die von einem Staat als Grund für einen Krieg angesehen werden.

Casus belli meint jedoch nicht alle Umstände, die zu einem Krieg führten, sondern lediglich der letzte entscheidende Faktor, der den Krieg ausgelöst hat. Die lateinische Bezeichnung “Consensus gentium” steht für die Übereinstimmung der Völker. Damit ist die allgemeine Übereinstimmung beispielsweise bei einer Idee, bei einer Annahme oder bei einem Glauben gemeint. Wird gegen das Gesetz verstoßen, gibt es hierfür die beiden Latein Wörter Contra legem.