Lateinische Ausgangschrift – LA
Damit das Erlernen des Schreibens des Lateins vereinfacht wird, wurde eine Schreibschrift konzipiert. Diese Schreibschrift trägt den Namen Lateinische Ausgangsschrift. Die Lateinische Ausgangsschrift, Kürzel “LA”, wurden vom Iserlohner Schreibkreis entwickelt. Die Lateinische Ausgangsschrift wurde aus der Deutschen Normalschrift entwickelt. Am 4. November 1953 wurde diese konzipierte Lateinische Ausgangsschrift durch das Kultusministerium eingeführt. Dies geschah durch einen Erlass am Ende einer Kultusministerkonferenz.
Der erwähnte Erlass war verbindlich für alle Schulen in allen Bundesländern in der damaligen Bundesrepublik Deutschland. Somit wurde die Lateinische Ausgangsschrift zur Schulausgangsschrift. Eine Ausnahme bei der Einführung stellt das Bundesland Bayern dar, denn dort wurde die Lateinische Ausgangsschrift erst im Jahr 1966 eingeführt. Trotz dieser Lateinischen Ausgangsschrift gab es Schwierigkeiten bei der Anwendung dieser Ausgangsschrift. Diese Probleme versuchte man zu beheben durch eine Vereinfachte Lateinische Ausgangsschrift. Im Jahr 1969 wurde diese entwickelt in der Bundesrepublik Deutschland und seit dem Jahr 1972 wird diese erprobt. Bei dieser Vereinfachten Ausgangsschrift wurde die Schreibweise der Buchstaben vereinfacht und den Druckbuchstaben angenähert.
In der DDR wurde genau wegen dieser Probleme im Jahr 1968 ebenfalls eine eigene Schulausgangsschrift eingeführt. Alle drei eben angeführten Schriften werden heute in Deutschland angewendet. Die Lateinische Ausgangsschrift, die Vereinfachte Ausgangsschrift und die Schulausgangsschrift. Die jeweiligen Bundesländer müssen hierbei Regeln zur Verwendung dieser Schriften erlassen. Hierbei muss entweder eine Schrift verbindlich vorgeschrieben werden oder es muss eine Auswahl mit mehreren Schriften gegeben werden. In Baden-Württemberg sieht der Lehrplan beispielsweise die Wahl zwischen der Lateinischen Ausgangsschrift und der Vereinfachten Ausgangsschrift vor.
Eine Schule muss sich für eine dieser beiden Schrift entscheiden, diese Wahl ist dann verbindlich für die gesamte Schule. Hierbei kann es natürlich zu Problemen bei einem Schulwechsel kommen. Wechselt ein Schüler zu einer anderen Schule, die sich für die andere Schrift entschieden hat, müsste dieser Schüler beispielsweise bei Klassenarbeiten Latein beim Deutsch Latein Übersetzen die andere Schriftart, die er aber nicht gelernt hat, anwenden. Deswegen wird das Problem meistens so gelöst, dass ein Schüler zumindest vorerst die erlernte Schrift weiter anwenden darf.